AGB
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
(2) Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
(3) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Die auf unseren Internetseiten gezeigten Logos, Schriftzüge, Muster und Produkte sind nur zur Illustration gedacht. Die abgebildeten Produktfarben können leicht von den tatsächlichen Produktfarben abweichen. Wir behalten uns vor, Logos, Schriftzüge, Muster und Produkte von Aufträgen unserer Kunden für eigene Werbezwecke zu nutzen, sofern der Kunde dies bei Auftragserteilung nicht ausdrücklich ausschließt.
(2) Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
(3) Unsere Angebote sind freibleibend und stellen kein verbindliches Angebot dar und stehen unter dem Vorbehalt der richtigen, rechtzeitigen und ausreichenden Selbstbelieferung.
(4) Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
(5) Bestellungen auf elektronischem Wege werden unverzüglich von uns bestätigt; Die von uns versendete Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
(6) Die Bestellung des Auftraggebers stellt ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
(7) Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Die Annahme erfolgt in Textform per Email oder in Schriftform.
(8) Sollten wir das Angebot zu veränderten Bedingungen, z. B. einem abweichenden Preis, annehmen, ist diese Annahme als Angebot zum Abschluss eines modifizierten Vertrages zu bewerten. Der Besteller hat in diesem Fall die Möglichkeit, das Angebot binnen 14 Tagen anzunehmen.
(9) Auftragsannahmen, in denen der Kunde eine Druckvorschau von uns erhält, werden unwirksam, sofern der Kunde nicht innerhalb von 10 Tagen die Druckfreigabe erteilt.
(10) Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
§3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit dem Auftragserteilung dem Besteller überlassene Unterlagen wie z.B. Kalkulation, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit es – aus welchem Grund auch immer – zu keiner Auftragserteilung kommt, sind diese Unterlagen unverzüglich zu vernichten bzw. an uns zurückzusenden.
§4 Preis und Zahlung
(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ohne Verpackungs-, Versandkosten und zuzüglich der Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
Bei Bestellungen, bei denen eine Druckvorschau erstellt wird, behalten wir uns bis zur Bestätigung der Druckfreigabe das Recht vor, Preise aufgrund von Preisschwankungen auf dem NAND Flash Speichermarkt zu ändern.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Bestellung für Neukunden immer Vorauskasse. Bei Vereinbarung von Vorkasse ist der Kaufpreis innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss zu zahlen. Wir gewähren keinen Skontoabzug. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachgefordert.
(3) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn, Material-, Vertriebskosten, veränderter Zölle/Abgaben und erheblicher Schwankungen des Weltmarktpreises für Lieferungen, die drei Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
(4) Ggf. auf unsere Produkte anfallende GEMA-Gebühren sind bereits bezahlt. Eine Erstattung von GEMA Gebühren ist grundsätzlich nicht möglich.
(5) Für Bestellungen aus dem In- und Ausland mit Lieferung ins Ausland gelten unsere Auslandpreise. Die beabsichtigte Lieferung ins Ausland muss der Kunde mit der Bestellung bekannt geben. Die Auslandspreise werden dann in unserer Auftragsbestätigung bestätigt.
Die Erstattung bei später angezeigten (Teil-)Lieferungen ins Ausland ist ausgeschlossen.
Etwaige im Ausland anfallende Gebühren sind dann vom Besteller selbst zu tragen.
(6) Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers werden diesem gesondert berechnet. Dazu zählen auch Mehrkosten für vom Auftraggeber gewünschte, besondere Versandarten(Express-, Eilgut, Luftfracht etc.)
Als nachträgliche Änderung gelten auch Wiederholungen vom Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
(7) Wir sind berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen insbesondere für Material oder Werkzeuge, die zur Auftragsdurchführung erforderlich sind, im Voraus zu verlangen.
(8) Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so können wir vom Auftraggeber Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit Zahlungen aus demselben Auftrag im Verzug befindet; §321 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.
§5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
(1) Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(2) Befindet sich der Besteller uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.
§6 Lieferung / Versand
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendung ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Vorrausetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. Wir haben ab Annahmeverzug einfaches fahrlässiges Handeln nicht mehr zu vertreten. Sofern der Auftraggeber die Annahme unberechtigt, ernsthaft und endgültig verweigert, können wir vom Vertrag zurücktreten und insbesondere den entgangenen Geschäftsgewinn als Schadensersatz geltend machen.
(3) Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, maximal mit 15% des Lieferwertes.
(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
(5) Wird die Ware auf Wunsch des Auftraggebers versandt, geht die Gefahr mit Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer an den Auftraggeber über.
Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferanschrift.
(6) Genannte Liefertermine sind keine Fixtermine, es sei denn wir hätten einen Liefertermin ausdrücklich als Fixtermin schriftlich bestätigt.
(7) Angegebene Liefertermine oder Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt richtiger, rechtzeitiger und ausreichender Selbstbelieferung nach §2 (3).
(8) Die Lieferung gilt als rechtzeitig erfolgt, sofern die Ware vor Ablauf der Lieferfrist unser Werk/Lager oder das Werk/Lager unserer Vorlieferanten verlassen hat.
(9) Lieferverzögerungen, die bei uns oder bei einem unserer Unterlieferanten/Subunternehmer aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Umständen entstehen, die höherer Gewalt gleichstehen (wie z. B. währungs- und handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Betriebsstörungen wie bspw. Feuer, Maschinendefekte, Bruch, Rohstoff- oder Energiemangel) und nicht von uns zu vertreten sind, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. In diesem Fall werden wir den Besteller innerhalb von sieben Tagen über den Eintritt dieser Umstände oder Ereignisse in Schriftform informieren und einen geeigneten schriftlichen Nachweis führen.
Ein Leistungshindernis aufgrund höherer Gewalt oder höherer Gewalt gleichstehender Umstände von bis zu einem Monat stellt im Zweifel noch keine unzumutbare Verzögerung dar. Bei nicht nur vorübergehenden Leistungshindernissen sind wir berechtigt vom Vertrag zurücktreten.
(10) Die Lieferung erfolgt nach Möglichkeit in einer Sendung. Wir sind aber zu Teillieferungen und Teilleistung berechtigt, soweit diese im Einzelfall erforderlich und für den Auftraggeber zumutbar sind. Jede Teillieferung gilt als selbständiges Rechtsgeschäft, wobei die Liefermenge jeweils ein Vielfaches der kleinsten Verpackungseinheit beträgt. Mehr- oder Minderlieferungen gelten dementsprechend als vereinbart. Das gilt nicht für Muster.
§7 Gefahrübergang bei Übersendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werkes/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§8 Eigentumsvorbehalt
(1) Bei Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor. Sind Sie Unternehmer in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden die Forderung jedoch nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtung aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt.
(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers frei zugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr 20% übersteigt.
§9 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress
(1) Unsere Beschreibungen hinsichtlich Größe, Material, Farbe, Design und technischer Beschaffenheit sind freibleibend, sofern nicht mit dem Auftraggeber ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Sämtliche unserer Hersteller und Importeure haben wir mit größtmöglicher Sorgfalt ausgewählt. Dennoch kann es zu leichten Abweichungen in Bezug auf Farbe, Form und Größe der bestellten Produkte kommen. Derartige leichte Abweichungen gelten als branchenüblich und werden von den Parteien als vertragskonform akzeptiert.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, von uns gelieferte Ware auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Mängelrügen wegen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von einer Woche ab Übergabe der Ware an den Auftraggeber schriftlich gegenüber uns zu klären.
(3) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(4) Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
(5) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbesseren oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung unberührt.
(6) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
(7) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie nicht bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder übermäßiger Beanspruchung entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder -änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(8) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendung, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(9) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinaus gehende Vereinbarung getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Bestellers gegen uns gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
(10) Mangelhafte Teillieferungen berechtigen den Auftraggeber nicht zur Rücknahme der jeweiligen Gesamt-Bestellung oder anderer Bestellungen.
§ 10 Sonderanfertigungen
(1) Wir fertigen auf Wunsch des Auftraggebers Sonderanfertigungen. In diesen Fällen übernehmen wir keine Garantie für die technische oder gestalterische Machbarkeit der Sonderanfertigungen.
(2) Bei Sonderanfertigungen fertigen wir für den Auftraggeber auf dessen Kosten Produktionsmuster, die wir dem Auftraggeber zur Freigabe zusenden. Der Auftraggeber erwirbt keine Rechte an den zur Herstellung der Sonderanfertigung hergestellten Werkzeugen, sofern nicht zwischen den Parteien ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(3) Die vorstehenden Regelungen gemäß § 9 gelten im Übrigen auch für Sonderanfertigungen. Insbesondere sind kleinere Abweichungen zwischen Muster in Form und Farbe möglich und von den Parteien als vertragskonform akzeptiert. Sofern der Auftraggeber etwaige Abweichungen als nicht mehr vertragskonform betrachtet, ist er innerhalb von drei Tagen nach (Teil-) Lieferung der Muster bzw. der Ware zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Er trägt in diesem Fall das realisierte Risiko der technischen bzw. gestalterischen Nicht-Durchführbarkeit der Sonderanfertigung und hat die bis zum Rücktritt im Zusammenhang mit der Sonderanfertigung entstandenen Kosten zu ersetzen.
(4) Der Besteller akzeptiert die Mehr- oder Minderlieferung bei Sonderanfertigungen bis zu einer Höhe von 10% der vereinbarten Stückzahl. Entsprechend kann sich unserer Abschlussrechnung abweichend von der Proforma-Rechnung verringern bzw. erhöhen.
§ 11 Ausschluss von Mangelfolgeschäden
Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
Wir haften nicht für Beschädigung/Verlust solcher Daten, die nach dem Erwerb unserer Produkte auf diese aufgebracht und/oder die in Folge unsachgemäßer Behandlung und/oder Handhabung auftreten.
§ 12 Vertragsauflösung
Erklärt der Kunde ungerechtfertigt, am Vertrag nicht festhalten zu wollen („Storno“), und stimmen wir dem schriftlich (ein-schließlich per Fax oder per E-Mail) zu, so haben wir einen Anspruch auf 15% des Kaufpreises als pauschalierter Schadenersatz („Stornogebühr“).
Stornierungen von Bestellungen durch den Kunden bedürfen grundsätzlich der Schriftform (einschließlich per Fax oder per E-Mail).
§ 13 Datenanlieferung, Korrekturabzug
(1) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm angelieferten Druckdaten den vorgegebenen technischen Anforderungen zur Datenanlieferung entsprechen und frei von Mängeln sind.
(2) Der Auftraggeber erhält während des Bestellvorgangs einen digitalen Korrekturabzug. Der Korrekturabzug ist vom Auftraggeber gewissenhaft auf mögliche Fehler hin zu überprüfen und, soweit keine Mängel vorliegen, anschließend freizugeben. Liegen Mängel vor, hat der Auftraggeber die Mängel, die auf seinen Daten beruhen, entsprechend zu beseitigen und uns die mangelfreien Daten zur Verfügung zu stellen.
§ 14 Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrechte
(1) Der Besteller versichert, dass die uns übermittelten Daten und Unterlagen rechtskonform erhoben, frei von Rechten Dritter (insbesondere von Urheber-, Marken- und anderen Immaterialgüterrechten) sind und er über die Rechte verfügen kann. Dies gilt insbesondere auch bei der Beauftragung von Sonderanfertigungen.
(2) Der Besteller räumt uns die zur Vertragserfüllung erforderlichen Rechte an den von ihm übermittelten Daten und Unterlagen ein.
(3) Der Besteller stellt uns von jeglicher Inanspruchnahme Dritter auf erstes Anfordern hin frei, die auf einer Verletzung seiner Pflichten nach § 14 (1) und § 14 (2) beruhen. Dies beinhaltet auch die Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 15 Referenzen
Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sind wir berechtigt, mit von uns für den Auftraggeber hergestellten Produkten als Referenz zu werben.
§ 16 Bonitätsprüfung
(1) Wir sind berechtigt, zum Zweck der Prüfung der Bonität des Auftraggebers durch Wirtschaftsauskunfteien die erforderliche personenbezogene Daten an die Wirtschaftsauskunfteien zur Erteilung der Auskunft weiterzugeben sowie die so erteilten Auskünfte entgegenzunehmen und zu verarbeiten, soweit dies zur Wahrung unserer berechtigter Interessen erforderlich ist, und dadurch schutzwürdige Belange des Auftraggebers nicht beeinträchtigt werden.
(2) Die nach §16 (1) übermittelten Daten werden ausschließlich zu dem Zweck der Bonitätsprüfung genutzt und verarbeitet und nach Beendigung des Auftragsverhältnisses gelöscht.
(3) Der Besteller kann bei der jeweiligen Wirtschaftsauskunftei eine Auskunft über die ihn betreffenden Daten erhalten.
(4) Die Auskünfte erfolgen durch die Wirtschaftsauskunftei
Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG
Gasstraße 18
D-22761 Hamburg
(5) Bestehen begründete Zweifel hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des jeweiligen Auftraggebers, können wir die Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen bis zur Klärung der Bonität bzw. Sicherheitsleistung des Auftraggebers zurückstellen.
(6) Für den Fall erheblicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, der Zahlungseinstellung, der Zwangsvollstreckung, der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, der Geschäftsauflösung oder Geschäftsübertragung und des Todes des Auftraggebers sind wir berechtigt, Sicherheiten vom Auftraggeber in Höhe des Auftragswertes zu verlangen. Gleiches gilt sofern der Auftraggeber Vorräte, Außenstände oder Waren verpfändet bzw. als Sicherheit anderen Gläubigern überlässt und soweit der Auftraggeber hinsichtlich der Begleichung unserer Forderungen in Verzug geraten sollte.
(7) Sofern in diesem Fall seitens des Auftraggebers keine ausreichenden Sicherheiten gestellt werden, sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen. Entsprechendes gilt, soweit wir negative Auskünfte betreffend die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers erhalten.
§17 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Vertragsparteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, an Stelle der unwirksam Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke im Geiste des Vertrages auszufüllen.
Stand März 2016